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Ansprechendes Bad Für Mieter – Der Anspruch Auf Eine Neue Badewanne

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Ansprechendes Bad für Mieter – Der Anspruch auf eine neue Badewanne

Neues Bad, neues Glück

Ein schönes und gepflegtes Bad gehört für viele Mieter zu den wichtigsten Kriterien bei der Wohnungssuche. Schließlich verbringt man hier täglich Zeit und möchte sich wohlfühlen. Doch was tun, wenn die Badewanne in die Jahre gekommen ist und nicht mehr ansprechend aussieht? Muss man als Mieter einfach damit leben oder gibt es Möglichkeiten, eine neue Badewanne vom Vermieter zu fordern?

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist der Vermieter dafür zuständig, dass die Mietwohnung in einem vertragsgemäßen Zustand ist. Dazu gehört auch das Badezimmer mit der Badewanne. Ist die Badewanne defekt oder stark abgenutzt, muss der Vermieter für eine Reparatur oder einen Austausch sorgen. Dies ergibt sich aus § 535 Abs. 1 BGB, wonach der Vermieter verpflichtet ist, dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Wie fordere ich eine neue Badewanne an?

Wenn die Badewanne in Ihrer Wohnung nicht mehr ansprechend aussieht oder defekt ist, sollten Sie als erstes Ihren Vermieter darüber informieren. Am besten schreiben Sie ihm hierzu einen Brief oder eine E-Mail und beschreiben genau das Problem. Fordern Sie ihn dazu auf, die Badewanne zu reparieren oder gegebenenfalls auszutauschen. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist.

Wie lange darf die Frist sein?

Die Frist, die Sie Ihrem Vermieter setzen, sollte angemessen sein. Eine Faustregel besagt, dass eine Frist von etwa 2 bis 3 Wochen in der Regel ausreichend ist. Wenn der Vermieter jedoch kurzfristig nicht in der Lage ist, die Badewanne zu reparieren oder auszutauschen, kann die Frist auch etwas länger sein.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?

Wenn der Vermieter nicht auf Ihre Anfrage reagiert oder die Frist verstreichen lässt, sollten Sie ihn erneut kontaktieren. Setzen Sie ihm eine letzte Frist und kündigen Sie an, dass Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten werden, wenn er nicht reagiert. Wenn auch dies nicht zu einer Lösung führt, sollten Sie sich an einen Anwalt oder den Mieterverein wenden.

Kann ich die Miete mindern?

Wenn die Badewanne defekt ist und der Vermieter nicht reagiert, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Die Miete darf nur dann gemindert werden, wenn die Badewanne tatsächlich einen erheblichen Mangel darstellt und dadurch der Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt wird. Die Mietminderung sollte zudem angemessen sein und sich an der Schwere des Mangels orientieren.

Fazit

Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf eine vertragsgemäße Wohnung, zu der auch ein ansprechendes Badezimmer mit einer intakten Badewanne gehört. Wenn die Badewanne in Ihrer Wohnung defekt ist oder nicht mehr ansprechend aussieht, sollten Sie Ihren Vermieter darüber informieren und ihn zur Reparatur oder zum Austausch auffordern. Setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist und kündigen Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte an. Eine Mietminderung ist nur dann möglich, wenn die Badewanne tatsächlich einen erheblichen Mangel darstellt und der Gebrauch der Wohnung dadurch beeinträchtigt wird.


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